AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der jeweils aktuellen Fassung) gelten für unsere Leistungen, die

der Kunde zuvor bei uns persönlich, per Post, Telefon oder Internet bestellt hat:

  • Lieferung von Speisen und Getränken
  • Service- und Personaldienstleistungen

Grundlage für jeden Auftrag bildet die Offerte des Baselbieter Bäuerinnen Apéro. Diese wird

gegengezeichnet und mindestens 21 Tage vor einem Anlass ausgetauscht. Allfällige Änderungen an

Offerten sind schriftlich festzuhalten.

Unser Angebot

  • In Verbindung mit einem Apéro bieten wir auch Produkte aus unserem Zusatzangebot an.
  • Das Buffet wird – der Jahreszeit entsprechend – einfach dekoriert. Zusätzliche Dekorationswünsche
  • sind vom Kunden selber auszuführen.
  • Der Kunde hat das volle Anrecht auf die übrig gebliebenen Speisen.
  • Unser Standardangebot basiert auf der Mindestzahl von 30 Personen, maximal 300 Personen.

Saisonale Abweichungen

Die von uns angebotenen Speisen wie z.B. Obst unterliegen teilweise saisonal bedingten Schwankungen.

Wir behalten uns vor, Teile der Bestellung, die diesen saisonalen Schwankungen unterliegen, durch

gleichwertige Ware ohne Preisänderung zu ersetzen.

Unsere Preise

  • Preis- und Leistungsänderungen sowie Irrtümer behalten wir uns vor.
  • Die Preise auf der Angebotsübersicht verstehen sich für fertig hergestellte Apéros zum Preis gemäss unterzeichneter Offerte exkl. MWST.
  • Spezialwünsche werden nach Erfahrungswerten offeriert und nach effektivem Aufwand verrechnet.
  • Möchten Sie unsere Servicedienste in Anspruch nehmen, verrechnen wir die Stunden für die Zeitspanne zwischen dem Verlassen und der Rückkehr in unseren Betrieb (Anreise von Häfelfingen, 1 Std. zum Vorbereiten vor Ort, Bedienen der Gäste, Aufräumen und Heimfahrt) zu je Fr. 48.--/Stunde pro Person. Angebrochene Viertelstunden werden verrechnet.
  • Weine und Getränke (gem. unserem Angebot) organisieren wir gerne für Sie. Der Verbrauch wird nach effektivem Aufwand (inkl. angebrochene Flaschen) verrechnet.
  • Für die Gläsermiete verrechnen wir einen Preis von CHF 1.-- pro Glas und Anlass inkl. Reinigung, wenn die Getränke nicht von uns bezogen werden.

Was ist im Preis nicht inbegriffen

  • Die Reinigung des Geschirrs und der Gläser wird separat verrechnet.
  • Allfällige Zufahrtsbewilligungen sind vom Kunden selber zu organisieren.
  • Sitzmöglichkeiten, Raumdekorationen, Entsorgung diverser Abfälle (ausser unserem selbst produzierten Abfall), Saalmiete, spezielle Bewilligungskosten von Ämtern, usw. sind vom Kunden selber zu bezahlen resp. zu organisieren.
  • Wird vom Kunden eine vorgängige Besichtigung vor Ort gewünscht, werden unsere Aufwendungen separat in Rechnung gestellt.

Lieferung ohne Betreuung des Buffets

  • Sie verpflichten sich, sämtliches Leergut in unbeschädigtem Zustand am darauffolgenden Arbeitstag in unser Depot zurückzubringen. Die Reinigung wird separat verrechnet.
  • Für die Lieferung wird eine Lieferpauschale in Rechnung gestellt (Anreise von Häfelfingen und zurück, Vorbereiten vor Ort).

Transport

  • Für die Anlieferung sämtlicher Apéros verrechnen wir zusätzlich für den Transport eine Kilometerentschädigung von CHF 1.--/km (Anreise von Häfelfingen und zurück).

Auftragsgestaltung

  • Für die Rechnungsstellung gelten die bis sieben Tage vor dem Anlass bestellte Anzahl Portionen und Personen. Bis zu diesem Zeitpunkt können auch Änderungen entgegengenommen werden.

Zahlungskonditionen

  • Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen rein netto nach Erhalt.
  • Werden andere Konditionen vereinbart, muss dies schriftlich im entsprechenden Bestellformular festgehalten werden.
  • Bei Grossanlässen erlauben wir uns, eine Teilzahlung im Voraus geltend zu machen.

Annullierung

• Muss der definitiv gebuchte Anlass von Seiten des Kunden abgesagt werden, bitten wir um sofortige schriftliche Information.

Für unsere bereits geleisteten Aufwendungen wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.— in Rechnung gestellt.

• Bei kurzfristiger Absage wird Ihnen ein Teil der offerierten Kosten in Rechnung gestellt.

- Ab 9 Arbeitstagen vor dem Anlass 25%

- Ab 6 Arbeitstagen vor dem Anlass 50%

- Ab 3 Arbeitstagen vor dem Anlass 100%

Haftung

  • Durch Kunden und deren Gäste beschädigtes oder verlorenes Inventar wird zum Wiederbeschaffungspreis verrechnet.
  • Wir übernehmen keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und sonstige Vermögensschäden.
  • Für Schäden an Mietobjekten, Räumlichkeiten und deren Infrastruktur, durch Verschulden des Kunden oder dessen Gäste, übernehmen wir keine Haftung – ebenso für das Verschulden von Drittpersonen.

Diese Bestimmungen sind gültig ab 1. August 2026. Gerichtsstand ist Sissach.

Baselbieter Bäuerinnen Apéro GmbH

Mattenhof 33 | 4445 Häfelfingen | +41 76 212 12 64 | info@blba.ch